Leerverkaufsverbot hat kaum Folgen
Das am 19. Mai von der deutsche Finanzaufsicht (Bafin) verhängte Leerverkaufsverbot hat nach Ansicht von Finanzexperten keine bedeutenden Folgen für die Märkte.
Denn die, nun verbotenen, ungedeckten Leerverkäufe mit spekulativer Absicht werden vor allem von Hedge-Fonds vorgenommen. Da Hedge-Fonds ihre Handelsgeschäfte aber nicht in Deutschland abwickeln, sondern hauptsächlich in den Vereinigten Staaten, hat das deutsche Leerverkaufsverbot keine große Auswirkung.
Bei einem ungedeckten Leerverkauf verpflichtet sich ein Spekulant (Verkäufer), dem anderen Spekulanten (Käufer) eine vorab vereinbarte Menge eines Wertpapiers, einer Währung oder eines Rohstoffs zu liefern, die der Verkäufer zum Zeitpunkt der Vereinbarung noch gar nicht besitzt. Der Verkäufer deckt sich dann später, idealerweise zu einem günstigeren Preis ein. So kann mit ungedeckten Leerverkäufen auf ein fallenden Kurs spekuliert werden.
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